
Wohnungseigentumsverwaltung oder WEG Verwaltung
Unser Hausverwalter Team der S-Immobilien Rhein-Neckar Nord ist Ihr erster Ansprechpartner für die WEG Verwaltung in Mannheim, Weinheim und in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar. Zu beachten ist, dass der Begriff WEG zum einen für Wohnungseigentümergemeinschaft, aber auch für Wohnungseigentumsgesetz verwendet wird.
Es ist nicht die Aufgabe eines WEG Verwalters, die Mieter zu betreuen. Grundsätzlich ist es zwar möglich und auch zu empfehlen, allerdings ist die WEG Verwaltung strikt von der Mietverwaltung sowohl rechtlich, monetär und organisatorisch zu trennen. Unser Team berät Sie gerne zu allen Themen rund um Ihre Immobilie. Mehr Informationen zu dem Thema WEG Verwaltung finden Sie bei Wikipedia.
Aufgaben einer WEG-Verwaltung
Laut Wohnungseigentumsgesetz ist der Verwalter nach § 9b ein notwendiges Organ bei der WEG-Verwaltung und vertritt die Eigentümergemeinschaft nach außen. Die Aufgaben und Befugnisse sind in § 27 WEG klar definiert.
Kaufmännische Aufgaben
- Wirtschaftspläne erstellen und prüfen
- Rechnungskontrolle und Abrechnung
- Prüfung der Geld Ein- und Ausgänge sowie die komplette Buchführung
- Hausgeldabrechnung und Mahnwesen
- Verwalten der WEG Konten
- Erstellung bzw. Beauftragung der Heizkostenabrechnung
- Personalangelegenheiten
Technische Aufgaben
- Überwachung des Objektes durch regelmäßige Begehungen
- Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle bei Sanierung und/oder Instandhaltung-Arbeiten
- TÜV Kontrolle von z. B. Aufzügen, Heizungsanlagen etc.
- Handwerker zur Schadensbeseitigung beauftragen und kontrollieren
- Schadensmeldungen an Versicherung und Verursacher
- Hausmeister und Handwerker einweisen und beaufsichtigen
Rechtliche Aufgaben
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Verordnungen beachten
- Beschaffung von Genehmigungen und Verhandlung mit Ämtern
- Versicherungsverträge, Wartungsverträge etc. prüfen und abschließen
- Klage einreichen bei Zahlungsrückständen
- Wartungsverträge erstellen und Beauftragung der Dienstleister
Organisatorische Aufgaben
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Eigentümerversammlung organisieren und durchführen (Mindestens 1 x jährlich)
- Sitzungsprotokolle erstellen und Führung von Beschlusssammlungen
- Hausordnung erstellen und einhalten
- Rundschreiben und Aushänge erstellen
- Orts- und Gerichtstermine wahrnehmen